Die Struktur

Die Verantwortlichen für die Jugendfeuerwehr Amt Bad Bramstedt-Land sind der Amtswehrführer, der Jugendfeuerwehrwart und der Jugendausschuss. Die Jugendlichen werden Mitglied in der örtlichen Wehr und für die Zeit bis zur aktiven Zeit ab 18 Jahren in die Amtsjugendfeuerwehr überstellt.

Die Organe der Jugendfeuerwehr sind die Jugendversammlung und der Jugendfeuerwehrausschuss.

 

Jugendversammlung

Die Jugendversammlung wählt den Jugendfeuerwehrausschuss für ein Jahr und beschließt über alle Angelegenheiten, für die nicht der Wehrvorstand oder der Jugendfeuerwehrausschuss zuständig ist.

Der Jugendausschuss erstellt selbstständig den Dienstplan mit Unterstützung des Jugendfeuerwehrwartes.

 

Dem Jugendfeuerwehrausschuss gehören an:


1.   Jugendgruppenleiterin oder Jugendgruppenleiter 
  • Zur Jugendgruppenleitung ist wählbar, wer mindestens 14 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr der Jugendfeuerwehr angehört.
  • Die Jugendgruppenleitung ist für die Ordnung innerhalb der Jugendfeuerwehr verantwortlich.
  • Die Jugendgruppenleitung vertritt die Jugendfeuerwehr im Jugendforum auf Kreisverbandsebene.

 

2.   Die JugendgruppenführerInnen
  • Führen die Dienste in ihrer Gruppe.
  • Unterstützen in der Ausbildung.

 

3.   Die Schriftführung
  • Schreibt das Protokoll des Jugendauschusses und führt die Anwesenheit durch.

 

4.   Die Kassenwartung
  • Verwaltet die finanziellen Mittel des Jugendauschusses.